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Bürgerverein Isenbügel e.V.
(Fassung Stand 25.02.2002)
Quelle: Original Satzung
(Angaben ohne Gewähr!)
> §1 Bezeichnung, Rechtsform, Sitz
> §2 Zwecke und Aufgaben des Vereins, Gemeinnützigkeit
> §3 Mitgliedschaft
> §4 Geschäftsjahr, Beiträge
> §5 Vorstand
> §6 Mitgliederversammlung
> §7 Satzungsänderungen
> §8 Auflösung des Vereins
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Sitzungen
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Bürgertreff
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Vernetzung
1.
Änderungen der Vereinssatzung können durch die
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei
Vierteln der Stimmen aller in der Mitgliederversammlung
anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen werden.
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